
Tarifvertrag
Letzte Änderung: 21.09.2016Tarifvertrag im Arbeitsrecht
Ein Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeber (dann: Firmentarifvertrag oder Haustarifvertrag), der in der Regel bezogen auf einen bestimmten Unternehmenszweig Besonderheiten der arbeitsvertraglichen Beziehung geregelt. Einzelheiten hierzu sind im Tarifvertragsgesetz (TVG) geregelt. Die im Tarifvertrag getroffenen Regelungen haben gesetzesgleiche Wirkung. Sie sind daher dann, wenn der Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, auch dann zu beachten, wenn im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine andere, schlechtere Regelung für den Arbeitnehmer enthalten ist. Der Tarifvertrag findet Anwendung auf Arbeitsverhältnisse, wenn ein Arbeitnehmer Mitglied der betreffenden Gewerkschaft und der Arbeitgeber Mitglied des betreffenden Arbeitgeberverbandes ist. Er findet außerdem Anwendung, wenn er durch eine arbeitsvertragliche Regelung in den Arbeitsvertrag einbezogen ist. Er findet weiter Anwendung auf Arbeitsverhältnisse in der jeweiligen Branche, für die er geschlossen ist, wenn er aufgrund eines Verwaltungsaktes für allgemeinverbindlich erklärt wird.
Fragen zum Tarifvertrag? Rechtsrat Arbeitsrecht