
Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell)
Letzte Änderung: 13.01.2016Stufenweise Wiedereingliederung (Hamburger Modell) im Arbeitsrecht
Die stufenweisen Wiedereingliederung (Hamburger Modell) gemäß §§ 74 SGB V, 28 SGB IXIX ist eine Maßnahme, nach welcher ein Arbeitnehmer aufgrund eines ärztlichen Wiedereingliederungsmodells nach längerer Krankheit im Wege inhaltlich und vom zeitlichen Umfang her individuell angepasster Tätigkeit im Betrieb zurück ins Arbeitsleben finden soll. Grundlage der stufenweisen Widereingliederung ist ein zwischen Arbeitnehmer und seinem Arzt erstellten Plan zur Eingliederung, der konkrete Angaben zu Art und Umfang der täglichen Arbeitszeit zur Wiedereingliederung enthält. Während der Wiedereingliederung erhält der Arbeitnehmer Krankengeld, Übergangsgeld oder, wenn die Wiedereingliederung den Umfang tatsächlicher Arbeit erreicht, das Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber ist zur Durchführung grundsätzlich nicht verpflichtet, gleichwohl kann sich eine solche Verpflichtung aus § 84 II SGB IX Das BEM-Verfahren ergeben, Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), wonach der Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Eingliederung nach längerer Krankheit verpflichtet ist, zusammen mit dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls Arbeitnehmervertretern und dem Betriebsarzt Maßnahmen zum Erhalt des Arbeitsplatzes zu erörtern und gegebenenfalls organisatorische Maßnahmen durchzusetzen.
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