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Kürzungserklärung

Letzte Änderung: 22.10.2015

Kürzungserklärung im Arbeitsrecht

Die Kürzungserklärung ist die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, während der Elternzeit des Arbeitnehmers den Jahresurlaub für jeden vollen Monat des Bestehens der Elternzeit um 1/12 zu kürzen § 17 BEEG Kürzungserklärung). Eine solche Kürzungserklärung kann nur bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das Recht zur Kürzung des während der Elternzeit entstandenen Urlaubsanspruchs.

Fragen zu Kürzungserklärung? Rechtsrat Arbeitsrecht_


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