
Kürzungserklärung
Letzte Änderung: 22.10.2015Kürzungserklärung im Arbeitsrecht
Die Kürzungserklärung ist die Erklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer, während der Elternzeit des Arbeitnehmers den Jahresurlaub für jeden vollen Monat des Bestehens der Elternzeit um 1/12 zu kürzen § 17 BEEG Kürzungserklärung). Eine solche Kürzungserklärung kann nur bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfolgen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses entfällt das Recht zur Kürzung des während der Elternzeit entstandenen Urlaubsanspruchs.
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