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Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

Letzte Änderung: 07.10.2015

Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz im Arbeitsrecht

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzt (BEEG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Elterngeld, Betreuungsgeld und Elternzeit sowie deren Höhe bzw. Dauer regelt. Geregelt wird weiter ein besonderer Kündigungsschutz § 18 BEEG Kündigungsschutz), der ab Beantragung der Elternzeit besteht sowie der Anspruch auf Teilzeitarbeit bei dem Arbeitgeber, bei dem der Elternzeitanspruch besteht oder einem Dritten Arbeitgeber § 15 BEEG § 15 BEEG] IV, V ff BEEG).

Fragen zum Bundeselterngeld- und Erziehungszeitgesetz im Arbeitsrecht? Rechtsrat Arbeitsrecht


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