
Bundesurlaubsgesetz
Letzte Änderung: 05.10.2015Bundesurlaubsgesetzt im Arbeitsrecht
Das BUrlG (BUrlG) ist ein bundesdeutsches Gesetz, in dem Einzelheiten zum Umfang, zur Entstehung und zur Abgeltung des Urlaubsanspruchs geregelt sind. Es handelt sich um eine Mindestregelung, von der im Arbeitsvertrag zum Nachteil des Arbeitnehmers nicht abgewichen werden darf. Erweiterungen des Urlaubs im Arbeitsvertrag sind zulässig. Einschränkungen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs können in Tarifverträgen enthalten sein. Regelmäßig ist in Tarifverträgen aber eine Erweiterung des Urlaubsanspruchs zu Gunsten des Arbeitnehmers geregelt.
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