Druckversion

Gestellungsvertrag

Letzte Änderung: 11.08.2014

Gestellungsvertrag im Arbeitsrecht

Eine Vereinbarung oder eine tarifliche Regelung (z.B. im TvÖD), nach welcher im kirchenrechtlichen Rechtsverhältnis oder im öffentlichen Dienst die Überlassung von Personal an Dritte geregelt wird. Gestellungsverträge sind rechtlich problematisch. Sie kollidieren häufig mit den Regeln über die Arbeitnehmerüberlassung, insbesondere, wenn die Überlassung nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft erfolgen soll. S. a. Leiharbeitnehmer und Leiharbeitsverhältnis.

Fragen zum Gestellungsvertrag? Rechtsrat Arbeitsrecht_


Hat Ihnen dieser Artikel geholfen?
 
Ja
 
Nein
Vielen Dank für Ihre Bewertung!