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Arbeitgeber

Letzte Änderung: 13.01.2015

Arbeitgeberbegriff

Arbeitgeber ist jede natürliche oder juristische Person des Privatrechts oder öffentlichen Rechts, die dritte natürliche Personen gegen Entgelt beschäftigt, denen gegenüber sie zur Weisung (Direktionsrecht) berechtigt ist. Ganz wesentlich über das Arbeitsverhältnis in Abgrenzung zu einem bloßen Dienstvertrag mit selbstständigen Personen von einem Über- und Unterordnungsverhältnis sowie von einem Verhältnis gewisser sozialer Abhängigkeit geprägt. Der Arbeitgeber bestimmt im Rahmen des vertraglich vereinbarten Art und Umfang der Tätigkeit sowie Zeit und Ort des Arbeitseinsatzes. Liegt ein solches abhängig beschäftigtes Rechtsverhältnis vor, ergeben sich umfangreiche Steuer- und beitragsrechtliche Folgen sowie besondere Schutzrechte (z.B. Urlaubsrecht, Arbeitszeitgsetz ArbZG) zugunsten der Arbeitnehmer.

Fragen zu zum Arbeitgeberbegriff? Rechtsrat Arbeitsrecht


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