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Sonderzahlung

Letzte Änderung: 17.03.2014

Sonderzahlung im Arbeitsvertrag

Sonderzahlung, auch Jahressonderzahlung ist eine Zahlung des Arbeitgebers, die zusätzlich zum regelmäßigen, monatlichen Gehalt innerhalb eines Jahres erbracht wird, z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Eine solche Zahlung kann unter einen Freiwilligkeitsvorbehalt gestellt werden. Sie kann auch von einer Stichtagsregelung abhängig gemacht werden, wonach die Sonderzahlung nur dann erbracht werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis an einem bestimmten Zeitpunkt des Jahres noch besteht. Unwirksam ist eine solche Stichtagsregelung in einem als AGB-Kontrolle zu qualifizierenden Arbeitsvertrag, wenn mit der Sonderzahlung nur oder auch die erbrachte Arbeitsleistung und nicht nur die Betriebstreue des Arbeitnehmers vergütet wird (Sonderzahlung mit Mischcharakter).

Fragen zur Sonderzahlung? Rechtsrat Arbeitsrecht


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