
Bundesagentur für Arbeit
Letzte Änderung: 11.08.2014Bundesagentur für Arbeit (BA)
Die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz Nürnberg ist die Verwaltungsorganisation für die deutsche Arbeitslosenversicherung. Sie ist eine selbstverwaltende, bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Bundesagentur sind zehn Regionaldirektionen in den Bundesländern untergeordnet, die die fachliche Aufsicht über die jeweiligen Arbeitsagenturen ausüben. Die Arbeitsagenturen wiederum haben eine Vielzahl von Geschäftsstellen. Die Rechtsaufsichtführt der Bundesminister für Arbeit und Soziales. Der Arbeitslose wendet sich in der Regel an die Geschäftsstellen der Arbeitsagenturen, die die fachlichen und rechtlichen Vorgaben der Bundesagentur umsetzen. Die Bundesagentur für Arbeit vermittelt z.B. arbeitslose Personen, erbringt Leistungen der Arbeitsförderung und zahlt Ersatzleistungen für Arbeitsentgelt an die arbeitslosen Personen sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, (ALG II).
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