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Arbeitsvertrag

Letzte Änderung: 11.08.2014

Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, nach welcher der Arbeitgeber Arbeitslohn zu zahlen und der Arbeitnehmer die vertragliche Arbeitsleistung zu erbringen hat. Ein Arbeitsvertrag ist grundsätzlich mündlich wirksam. Der Arbeitnehmer hat aber einen Anspruch darauf, diesen auch schriftlich zu erhalten, was im Nachweisgesetz (NachwG) geregelt ist. Der Arbeitsvertrag unterliegt zahlreichen gesetzlichen Kontrollmechanismen. So darf er z.B. von einem geltenden Tarifvertrag nicht abweichen, kann durch Betriebsvereinbarungen des Betriebsrat ergänzt werden und unterliegt einer AGB-Kontrolle.

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