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Betriebsrat

Letzte Änderung: 09.03.2012

Der Betriebsrat

Der Betriebsrat stellt eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung in einem Betrieb dar. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgetzt (BetrVG) geregelt. Ein Betriebsrat kann nur in einem Betrieb mit mindestens 5 wahlberechtigten und 3 als Betriebsräte wählbaren Arbeitnehmer errichtet werden. Betriebsräte werden von den Arbeitnehmern aus Wahllisten gewählt. Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der auch nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit eine Zeit lang nachwirkt.

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