
Betriebsrat
Letzte Änderung: 09.03.2012Der Betriebsrat
Der Betriebsrat stellt eine gesetzliche Arbeitnehmervertretung in einem Betrieb dar. Seine Rechte und Pflichten sind im Betriebsverfassungsgetzt (BetrVG) geregelt. Ein Betriebsrat kann nur in einem Betrieb mit mindestens 5 wahlberechtigten und 3 als Betriebsräte wählbaren Arbeitnehmer errichtet werden. Betriebsräte werden von den Arbeitnehmern aus Wahllisten gewählt. Betriebsräte genießen einen besonderen Kündigungsschutz, der auch nach Beendigung der Betriebsratstätigkeit eine Zeit lang nachwirkt.
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