
Kündigungsschutz
Letzte Änderung: 07.10.2015Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis
Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis bezeichnet die gesetzlichen Voraussetzungen, unter denen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch eine Kündigungserklärung des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer wirksam sein kann. Grundsätzlich kann jedes Arbeitsverhältnis mit der gesetzlichen Frist gekündigt werden. Voraussetzung ist aber im jeden Fall, dass die Kündigungserklärung die gesetzliche Schriftform wahrt. Im Anwendungsbereich besonderer Schutzgesetze (z.B. Kündigungsschutzgesetz (KSchG), Mutterschutzgesetz (MuSchG)), Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz kann eine Kündigungserklärung des Arbeitgebers unwirksam sein, wenn die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Kündigung nicht erfüllt sind. Besonderen Kündigungsschutz genießen z.B. auch Betriebsräte oder schwerbehinderte Personen. Auch fristlose Kündigungen wegen schwerer Verfehlungen des Arbeitnehmers sind nur im gesetzlichen Rahmen zulässig. Auch hierbei kann man von einem gewissen Kündigungsschutz reden. Die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund sind in § 626 BGB geregelt. Bei anderen Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, z.B. aufgrund einer Befristung oder eines Aufhebungsvertrages kommt Kündigungsschutz in der Regel nicht in Betracht.
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