
Aufhebungsvertrag
Letzte Änderung: 10.02.2012Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Der Aufhebungsvertrag bezeichnet eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Zur Wirksamkeit bedarf der Aufhebungsvertrag der Schriftform. Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann sozialrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, z.B. eine Sperrfrist beim Bezug des Arbeitslosengeldes, da der Arbeitnehmer an der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hat.
Fragen zum Aufhebungsvertrag? Rechtsrat Arbeitsrecht