
Ausgleichsklausel
Letzte Änderung: 05.03.2012Ausgleichsklausel im Arbeitsvertrag
Mit einer Ausgleichsklausel wird eine vertragliche Regelung in einem Aufhebungsvertrag bezeichnet, nach welcher die Parteien erklären oder eine Partei erklärt, dass Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr bestehen. Ausgleichsklauseln unterliegen der AGB-Kontrolle. Es handelt sich in der Regel um vertragliche Nebenabreden, die der AGB-Kontrolle nicht entzogen ist (Strieder blogt: Ausgleichsklausel).
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