
AGB-Kontrolle
Letzte Änderung: 21.08.2014AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
Nach der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung handelt es sich bei Arbeitsverträgen in der Regel um Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Diese unterliegen einer besonderen Kontrolle nach den §§ 305 ff. BGB. Bei Arbeitsverträgen sind die Besonderheiten des Arbeitsrechts zu beachten. Ist eine arbeitsvertragliche Klausel als Allgemeine Geschäftsbedingungen nicht wirksam, kann der Arbeitgeber sich hierauf nicht berufen. Hat der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag vorformuliert, kann sich der Arbeitnehmer aber auf eine unwirksame Klausel, die für ihn vorteilhaft ist, berufen.
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